In der Folge wurde der Beschuldigte am 07.06.2012 an seinem privaten Domizil am H.________ (Strasse) in M.________ angehalten und festgenommen (vgl. Bericht vorläufige Festnahme, pag. 6 ff.). Gleichentags erfolgten sowohl an der Privatadresse in M.________ als auch im Geschäft in L.________ im Beisein des Beschuldigten Hausdurchsuchungen (vgl. pag. 247 ff.). Dabei wurden am Domizil 53 und im Geschäft 429 DVD-Packs sichergestellt. Davon wurden sechs bzw. 22 Filme visioniert, welche teilweise als illegal eingestuft wurden (vgl. Visionierungsbericht vom 17.04.2012 [