Adressatin der Postsendung war die Firma D.________ an der G.________-strasse in L.________. Inhaber dieser am .________ im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma war der Beschuldigte (vgl. Handelsregisterauszug, pag. 404), welcher über das erwähnte Geschäft einen Online-Handel mit DVDs betrieb (www.D.________.ch, pag. 15, 289). Der zuständige Polizeibeamte der Regionalfahndung Biel kam bei der Visionierung der sichergestellten DVDs zum Schluss, dass die Filme gegen Art. 135 und teilweise Art. 197 StGB verstossen (vgl. Visionierungsbericht vom 17.04.2012, pag. 45 ff., nachfolgend als Visionierungsbericht 1 bezeichnet).