7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Sachverhalte gemäss Ziff. 1 und 2 der Anklageschrift sind dem äusseren Ablauf nach unbestritten. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte die genannten Filme erworben, teilweise gelagert und über sein Einzelunternehmen D.________ teilweise wieder verkauft hat. Bestritten wird jedoch der illegale Inhalt der Filme.