__ durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern schuldig erklärt wurde und weiter verfügt wurde, dass sämtliche übrige DVD-Filme, d.h. welche nicht gemäss Ziffer VI./1. zur Vernichtung eingezogen wurden, dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft herausgegeben werden und die fünf Bundesordner, 201/1-201/5, die fünf Bundesordner (Farben rot, orange, grau, schwarz und blau) sowie ein Sichtmäppchen (Farbe rot) in den Akten bleiben. Im Übrigen hat die Kammer das gesamte erstinstanzliche Urteil zu überprüfen. Sie verfügt dabei über volle Kognition (Art.