Ferner ist das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwachsen, als der Beschuldigte der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 5. Februar 2013 in M.________ durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern schuldig erklärt wurde und weiter verfügt wurde, dass sämtliche übrige DVD-Filme, d.h. welche nicht gemäss Ziffer VI./1. zur Vernichtung eingezogen wurden, dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft herausgegeben werden und die fünf Bundesordner, 201/1-201/5, die fünf Bundesordner (Farben rot, orange, grau, schwarz und blau) sowie ein Sichtmäppchen (Farbe rot) in den Akten bleiben.