6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das erstinstanzliche Urteil ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als der Beschuldigte von der Anschuldigung der Gewaltdarstellungen, angeblich begangen durch Einfuhr der Filmtitel „Die Rache der Kannibalen“, „Der New York Ripper“, „Deep Red/Die Farbe des Todes/Profondo Rosso“ im März 2012 in L.______