1. Für die ihm entstandenen Verfahrenskosten gestützt auf die eingereichten Kostennoten; 2. für den ihm entstandenen Schaden Fr. 5'000.00 3. eine Genugtuung im Betrag von Fr. 1'000.00 V. Es sei A.________ wegen Missbrauchs von Kontrollschildern, begangen am 05. Februar 2013 in M.________, schuldig zu sprechen, und er sei zu einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen zu verurteilen. Die Höhe der Tagessätze wird ins richterliche Ermessen gestellt. Die Geldstrafe sei während einer Probezeit von 2 Jahren bedingt aufzuschieben.