Der hierzu erstellte Visionierungsbericht datiert vom 10. November 2016 (pag. 914). Am 24. Januar 2017 verfügte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens betreffend der Filme „Halloween 2“, „Die Nacht der rollenden Köpfe“, „Das Böse ist wieder da“, „Anthropophagus II“, „The Burning“, „Ichi the Killer“, „Cannibal Ferox“, „Braindead“, „Mask of Murder“, „Der Teufel tanzt weiter“, „Grim Reaper“, „Eaten alive“ sowie „Die rollenden Köpfe“ (pag. 930 ff.). Die übrigen Filme fanden Eingang in die ergänzte bzw. abgeänderte Anklageschrift (pag. 933 f.).