, Ziffer 4 des Dispositivs verlangt. Hinsichtlich des PC iMac Modell A1312 wird die Herausgabe ohne vorgängige Löschung der Daten gefordert. Weiter wird die sofortige Löschung des DNA-Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten verlangt (pag. 769 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern fand am 17. August 2017 statt (pag. 995 ff.).