17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten (Ziff. VI./7. des Dispositivs). Bezüglich der angefochtenen Schuldsprüche werden Freisprüche gefordert mit den entsprechenden Anpassungen der Strafzumessung sowie der Kosten- und Entschädigungsfolgen. Es wird die Zusprechung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten und den erlittenen Schaden sowie einer Genugtuung beantragt. Weiter wird die Herausgabe der DVD-Filme gemäss VI., Ziffer 1 des Dispositivs, der Gegenstände gemäss VI., Ziffer 3 des Dispositivs sowie der Laptops gemäss VI., Ziffer 4 des Dispositivs verlangt.