2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 5. August 2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 656). Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland, meldete mit Schreiben vom 6. August 2015 ebenfalls form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 658). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 20. Januar 2016 (pag. 754 f.) erklärten die Generalstaats-