1. Zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 20‘000.00. Davon sind 60 Tagessätze zu bezahlen. Bei 140 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag (07.06.2012) wird im Umfang von 1 Tagessatz auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. Der Beschuldigte hat demnach 59 Tagessätze zu CHF 100.00, ausmachend CHF 5‘900.00, zu bezahlen.