3. A.________ ist für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erst- und oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung auszurichten. Die Höhe der Entschädigung wird mit separatem Beschluss festgesetzt. Rechtsanwalt Dr. B.________ wird aufgefordert, innert 10 Tagen seine Kostennote einzureichen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (nur Dispositiv; nach Eintritt der Rechtskraft)