Im von verschiedenen Seiten zitierten Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts BK 15 247 vom 17. November 2015 wurde auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellungsverfügung des Gerichts hin eine Anklage als genügend beurteilt. Daraus lässt sich allerdings für den vorliegenden Fall nichts ableiten. Schliesslich ist die Prüfung, ob der Anklagegrundsatz eingehalten wurde, immer eine Einzelfallprüfung. Je nach Tatvorwurf können auch die Anforderungen an eine Anklage variieren.