Bei einer Kollision soll ein Lenker die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und nach einer Kollision mit der Leitplanke soll das Fahrzeug umgekippt sein (vgl. Anzeigerapport der Polizei, pag. 1 ff.). Die Anforderungen an die Umschreibungsdichte in der Anklageschrift sind in einem solchen Fall tendenziell höher, als bei einer einfach gelagerten Übertretung.