10. In seinem aktuellen Leitentscheid zum Anklagegrundsatz im Strafbefehlsverfahren (BGE 140 IV 188) hat sich das Bundesgericht ebenfalls mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Berner Jura-Seeland auseinandergesetzt. Dort lautete der im Strafbefehl enthaltene Sachverhalt folgendermassen (A.): Ungenügende Rücksichtsnahme beim Rechtsabbiegen, Mangelnde Aufmerksamkeit, sowie Unterlassen der Zeichenabgabe beim Rechtsabbiegen als Lenker eines PW’s und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Verletzten.