5. Der angeklagte Sachverhalt im Strafbefehl vom 26. August 2014 lautet wie folgt (pag. 48): Beschuldigte Person A.________ [Personalien] wegen grober Verkehrsregelverletzung begangen am 21.07.2013, ca. 12.20 Uhr Ort Lengnau, A5 L, Fahrtrichtung Grenchen Sachverhalt Unvorsichtiger Fahrstreifenwechsel beim Überholen mit Behinderung als Lenker eines PW’s und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalles mit Verletzten