2 Eventualiter sei das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. April 2016 aufzuheben und der Beschuldigte vom Vorwurf des unvorsichtigen Fahrstreifenwechsels beim Überholen mit Behinderung als Lenker eines PW’s und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Verletzten, angeblich begangen am 21. Juli 2013, ca. 12:10 Uhr, in Lengnau A5L, Fahrrichtung Grenchen, freizusprechen. 2. Die Verfahrenskosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.