3. Mit Schreiben vom 18. April 2016 meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, frist- und formgerecht Berufung an (pag. 192). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 23. Juni 2016 (pag. 239 f.) erklärte Rechtsanwalt Dr. B.________ mit Eingabe vom 13. Juli 2016 sinngemäss die vollumfängliche Berufung (pag. 246 ff.). Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 261). Nach Einverständnis des Beschuldigten (pag.