2. Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 8. April 2016 wurde der Beschuldigte schuldig erklärt des unvorsichtigen Fahrstreifenwechsels beim Überholen mit Behinderung als Lenker eines Personenwagens und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalles mit Verletzten (Anmerkung: grobe Verkehrsregelverletzung). Er wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1‘200.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘067.00 (pag. 185 ff.).