hielt sie mit Verfügung vom 15. September 2014 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland zur Durchführung des Hauptverfahrens (pag. 54). Die Gerichtspräsidentin setzte den Parteien mit Verfügung vom 31. Dezember 2014 Frist an, sich dazu zu äussern, ob der angeklagte Sachverhalt der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung genüge (pag. 78). Nach Eingang der Stellungnahmen wies die Gerichtspräsidentin mit Verfügung vom 14. Januar 2015 das Verfahren zur Ergänzung des Sachverhalts im Strafbefehl an die Staatsanwaltschaft zurück (pag.