1. Mit Strafbefehl vom 26. August 2014 erklärte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung schuldig (pag. 48). Nach Einsprache des Beschuldigten (pag. 52) hielt sie mit Verfügung vom 15. September 2014 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland zur Durchführung des Hauptverfahrens (pag.