Richtlinie für die Bemessung der Gerichtsgebühren gemäss Beschluss der Strafabteilungskonferenz vom 24. Januar 2011). Eine Entschädigung im Sinne von Art. 429 StPO ist bei diesem Ausgang des Verfahrens nicht auszurichten. 11 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 29. März 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde: