Es wäre somit zu erwarten, dass sie weitere Spuren an den Händen gehabt habe (pag. 271). Die zweite präparierte CHF 20.00 Note befand sich nicht in den Effekten der Beschuldigten und wurde nicht aufgefunden (pag. 4; pag. 66). Selbst wenn die Beschuldigte die zweite Note ausgegeben hätte, muss dies nicht zwingend zu weiteren Übertragungsspuren an ihren Händen oder zu einem anderen Spurenbild geführt haben. 8.6 Soweit die Verteidigung geltend macht, die Vorinstanz sei mit keinem Wort darauf eingegangen, dass es im C.________(Heim) bereits vorher zu Diebstählen gekommen sei (pag. 271), kann ihr nicht gefolgt werden.