Gemäss Deliktsblatt vom 10. August 2015 und Rapport des KTD vom 6. Mai 2015 seien an der Teamsitzung vom 28. April 2015 alle für die Tatzeit in Frage kommenden Personen getestet worden. Die durchgeführte Kontrolle auf Fangstoffreaktion sei mit Ausnahme der Beschuldigten bei allen Personen negativ verlaufen (pag. 4; pag. 65). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung präzisierte J.________, dass alle Personen getestet worden seien, die zur Zeit, als das Geld weggekommen sei, gearbeitet hätten. Sie habe von G.________ einen Dienstplan erhalten, auf welchem ersichtlich gewesen sei, wer zu den in Frage kommenden Zeiten gearbeitet habe.