Ob dieser vollständig gewesen sei, sei nicht erwiesen. Nicht getestet worden seien sämtliche Bewohner, Besucher und Mitarbeiter des Ladens I.________. Die Feststellung der Vorinstanz, wonach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werde könne, dass die Beschuldigte die Note in der Cafeteria oder im Laden I.________ erhalten habe, sei somit offensichtlich unrichtig (pag. 270). Gemäss Deliktsblatt vom 10. August 2015 und Rapport des KTD vom 6. Mai 2015 seien an der Teamsitzung vom 28. April 2015 alle für die Tatzeit in Frage kommenden Personen getestet worden.