Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte J.________, dass es sich bei der gefundenen Note eindeutig um eine der präparierten Noten gehandelt habe, auch aufgrund der Seriennummer (pag. 157 Z. 9 f.). Auch diesbezüglich ist nicht ersichtlich und wird im Übrigen auch seitens der Verteidigung nicht dargelegt, weshalb an den Ausführungen der Polizistin J.________ und am Bericht des KTD gezweifelt werde sollte.