Diese Ausführungen werden im Rapport des KTD vom 6. Mai 2015 bestätigt (pag. 65 f.). Am rechten Zeige- und Mittelfinger der Beschuldigten hätten punktförmige, dunkle Übertragungsspuren festgestellt werden können. Solche visuell festgestellten Übertragungsspuren würden erfahrungsgemäss vom Fangstoff stammen. Aufgrund der positiven Fangstoffreaktion an den Händen der Beschuldigten stehe fest, dass sie mit den präparierten Geldnoten in Berührung gekommen sei (pag. 66). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte J.__