regelmässig kontrolliert worden (pag. 1 f.). Am 27. April 2015 habe G.________ gemeldet, dass bei F.________ das präparierte Geld (2 x CHF 20.00) gestohlen worden sei (pag. 4). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. März 2016 bestätigte J.________, dass sie an drei Standorten (bei L.________, M.________ und F.________) präpariertes Geld deponiert hätten. Der KTD habe die Banknoten präpariert und die Seriennummer aufgenommen. Sie wisse aber nicht, ob dies in den Gerichtsakten enthalten sei (pag. 157 Z. 15 ff.).