4 klar, ob überhaupt Geld deponiert worden sei, um was für Geld es sich dabei gehandelt habe und wann und wie die Diebesfalle kontrolliert worden sei (pag. 276). Gemäss dem Sammelrapport der Kantonspolizei vom 10. August 2015 seien durch K.________, KTD, und J.________, StatPol Thun, an insgesamt drei Orten Diebesfallen mit präpariertem Geld ausgelegt worden: Bei L.________ seien 2 x CHF 50.00, bei F.________ 2 x CHF 20.00 und bei M.________ 2 x CHF 20.00 deponiert und durch die Kontaktperson G.________ regelmässig kontrolliert wor-