6. Ausgangslage Der Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 20. August 2015 vorgeworfen, in der Zeit vom 23. bis 27. April 2015 im C.________(Heim) in Thun im Zimmer von F.________ aus deren Portemonnaie zwei präparierte Noten à je CHF 20.00 entwendet zu haben. Nachdem es mehrfach zu Gelddiebstählen zum Nachteil verschiedener Heimbewohner gekommen war, stellte die Heimleitung die präparierten Noten zur Verfügung, weshalb G.________, Leiter Pflege und Betreuung, als Geschädigter aufgeführt ist (pag. 77 f.).