SR 312.0) die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 232 f.). Mit Eingabe vom 7. September 2016 begründete die Beschuldigte innert einmal erstreckter Frist ihre Berufung (pag. 265 ff.). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein Leumundsbericht, inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und Auszug aus dem Betreibungsregister, sowie ein aktueller Strafregisterauszug der Beschuldigten eingeholt (pag. 243 ff.; pag. 251).