2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 30. März 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 176). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 17. Juni 2016 (pag. 208 f.) erklärte die Beschuldigte mit Eingabe vom 30. Juni 2016 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Schuldspruch wegen Diebstahls (pag. 216 ff.). Mit Schreiben vom 6. Juli 2016 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag. 228 f.). Die Zivilklägerin D._____