verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend CHF 2‘800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, die Probezeit beträgt 2 Jahre. 2. Zu eine Verbindungsbusse von CHF 700.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage). 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘520.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (nur Dispositiv)