Als Nutzfahrzeugverkäufer sei er beruflich auf das Auto angewiesen, eine dahingehende Verurteilung würde bedeuten, dass er seine Stelle verlieren und darüber hinaus sein Privatleben zerstören würde. Aufgrund dieser "reflektierten Gedanken" des Beschuldigten erscheine es nicht angemessen, diesem rücksichtsloses oder sonst wie schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten vorzuwerfen.