1. schuldig zu sprechen der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 16. September 2015 auf der Autobahn A6 Süd, Thun, Einfahrt Thun-Süd, durch Wenden des Fahrzeugs in der Autobahnzufahrt und Verlassens derselben in entgegengesetzter Fahrtrichtung. 2. zu verurteilen zu 2.1 einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen von Fr. 140.00, ausmachend total Fr. 3‘920.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren. 2.2 einer Busse von Fr. 980.00 (unbedingt). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf sieben Tage festzusetzen.