2 schuldig zu sprechen (pag. 107 f.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte erklärten sich mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 114 f.). Beide Parteien reichten daraufhin ihre Rechtsschriften ein (pag. 129 ff. und pag. 137 ff.). 3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete in ihrer Berufungsbegründung folgende Anträge (pag. 130): A.________ sei