1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland hat mit Urteil vom 4. März 2016 Folgendes erkannt (pag. 65 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 16.09.2015 auf der Autobahn A6 Süd, Thun, Einfahrt Thun-Süd unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 200.00 und unter Ausscheidung von Verfahrenskosten von CHF 1‘250.00 zu Lasten des Kantons Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 750.00. II.