Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 47 OR sowie Art. 126 StPO erkannt: 1. A.________ hat dem Privatkläger C.________ Schadenersatz in der Höhe von CHF 168.70 zuzüglich 5% seit 10. November 2014 zu bezahlen. 2. Weitergehend wird die Forderung des Privatklägers auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine separaten Kosten ausgeschieden. V. Widerruf