Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 4‘491.20. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung CHF 4‘491.20 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 432.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Zivilklage