35 2. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (3/4), ausmachend CHF 2‘700.00. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. 4. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 2‘976.40 an den Straf- und Zivilkläger C.________ für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 5. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5‘961.50 an den Straf- und Zivilkläger C.________ für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. III. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Rechtsanwalt B.________