17. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Rechtsanwalt B.________ Erstinstanzliches Verfahren Das festgelegte Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren blieb oberinstanzlich unangefochten und kann bestätigt werden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 3‘755.65. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___