29 der Unterstützungsabzüge für seine 5 Kinder keine Veränderung am von der Vorinstanz festgesetzten Tagessatz von CHF 30.00. Die Geldstrafe beträgt damit im Übereinstimmung mit der Vorinstanz 30 Tagessätze à CHF 30.00, total CHF 900.00. Etwas eingehender ist nachfolgend noch auf die Frage des bedingten oder unbedingten Strafvollzugs einzugehen.