28 beim Mundeingang links sowie beim Oberkiefer zu deutlichen Druckdolenzen über dem Zahn 21 und dessen Wurzel geführt hat (pag. 6). Der Privatkläger hatte nach seinen Angaben ca. 10 Tage Schmerzen. Die Zähne haben aber nicht gewackelt (pag. 504). Die Vorinstanz subsumierte das Beweisergebnis unter den Tatbestand der einfachen Körperverletzung.