12. Tätlichkeit (Art. 126 StGB) / Einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) 12.1. Theoretische Grundlagen Die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand der Tätlichkeit und der einfachen Körperverletzung sowie deren Abgrenzung wurden von der Vorinstanz vollständig wiedergegeben. Hierauf wird verwiesen (pag. 604 ff.). 12.2. Subsumtion Vorliegend ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte dem Privatkläger einen Kopfstoss verpasst hat, welcher beim Privatkläger zu einer diskreten Schwellung der Unterlippe links, zu einem ca. 0.5x0.5 cm grossen Hämatom mit Schwellung