es handelt sich um ein hierfür geradezu typisches Verletzungsbild. Neigt eine Person den Kopf für einen Kopfstoss nach vorne, so gerät die Stirn automatisch in Front und kann bei entsprechender Distanz ohne weiteres auf die Zähne des Gegners treffen, was zwangslos eine Verletzung, wie sie der Beschuldigte erlitten hat, zur Folge haben kann. Die Verletzungsbilder sind zwar kein direkter Beweis für einen „Schwedenkuss“, sprechen aber eher für die Aussagen des Privatklägers.