Berichtsrapport vom 24. November 2015 inkl. Beilagen (pag. 440 ff.): Auf Nachfrage bestätigte die Kantonspolizei, dass am Samstag, 26. Oktober 2013, um 00:59 Uhr ein Anruf von der Nummer des Privatklägers bei der Regionalen Einsatzzentrale in E.________ eingegangen ist. Der Anruf sei vom Einsatzdisponenten AE.________ entgegengenommen worden und habe 1 Minute 44 Sekunden gedauert. Die beiden Verletzungsbilder lassen sich von der Art und Lage her mit den Aussagen des Privatklägers, einen Kopfstoss erhalten zu haben, in Einklang bringen; es handelt sich um ein hierfür geradezu typisches Verletzungsbild.