Auf dem durch den Beschuldigten eingereichten Foto sind die Stirn des Beschuldigten und dessen Haaransatz zu sehen. Zu Beginn des Haaransatzes, gleich unter den Haaren, ist in der Mitte des Kopfes bzw. in der Mitte des oberen Vorderkopfs eine Rötung und austretendes Blut zu sehen. Bericht Notfallkonsultation vom 26. Oktober 2013 (pag. 6): Gemäss dem Bericht des Notfallzentrums E.________ habe der Privatkläger eine Zahnkontusion 21 und eine Kontusion der Unterlippe links erlitten.