Gesamthaft gesehen bleiben einige Ungereimtheiten und Fragezeichen offen. Die Kammer hegt erhebliche Zweifel daran, dass die Zeugenaussage tatsächlich den wahren Ablauf des Abends wiedergibt und stellt folglich nicht auf die Aussagen von K.________ ab. 11.4. Würdigung der weiteren Beweismittel (Verletzungsbild des Beschuldigten und des Privatklägers, Telefonat mit der Polizei) Foto Beschuldigter (pag. 7, 39): Auf dem durch den Beschuldigten eingereichten Foto sind die Stirn des Beschuldigten und dessen Haaransatz zu sehen.