hat sie immerhin als Partnerin ev. Ex-Partnerin des Beschuldigten bezeichnet. Auffallend ist jedenfalls, dass die Anzeige des Beschuldigten gegen den Privatkläger auf den 28. Oktober 2013 datiert, gemäss Eingangsstempel aber erst am 13. November 2013 bei der Polizei eingegangen ist. Aus dem Anzeigerapport geht hervor, dass der Beschuldigte am 31. Oktober 2013 schriftlich vorgeladen und am 6. November 2013 einvernommen wurde (pag. 2). In dieser Einvernahme hat der Beschuldigte angegeben, er habe eine Anzeige gegen den Privatkläger vorbereitet. Dort seien Zeugen aufgeführt, welche die Situation damals beobachtet hätten (pag.